Auch Tierbeförderung wird erleichtert

Wer ab Morgen, 24. April, einen Condor-Flug bucht, der darf sich freuen. Denn für alle ab dem 24. April 2019 getätigten
Buchungen tritt die neue Handgepäckregelung in Kraft.
Jeder Fluggast darf dann ein Handgepäckstück (max. Abmaße 55 x 40 x 20 cm) sowie zusätzlich eine kleine Tasche
(max. Abmaße 40 x 30 x 10 cm) mit einem Gesamtgewicht von 8 kg in der Economy Class (vorher 6 kg) und 16 kg in der
Business Class (vorher 12 kg) an Bord zu nehmen. Unverändert bleibt jedoch das maximal zulässige Gesamtgewicht von 10 Kg
in der Premium Class fürs Handgepäck. Passagiere der Business Classkönnen das Handgepäck weiterhin auf 2 Gepäckstücke verteilen,
wobei eines nicht mehr als 10 kg wiegen darf.
Im Economy Light Tarif (LM) greift die oben beschriebene Handgepäckerhöhung für Economy Class entsprechend auch für
Langstreckenflüge. Auf der Kurz- und Mittelstrecke ist zukünftig nur die Mitnahme einer kleinen Tasche (40 x 30 x 10 cm) an
Bord erlaubt. Das Handgepäckstück (55 x 40 x 20 cm) kann jedoch jederzeit als SSR unter Code CAHB hinzugebucht werden.

Tierbesitzer dürfen sich ebenfalls freuen. Denn auch die Tierbeförderung in der Kabine wird mit dem Buchungstag 24. April 2019
erleichtert. Das zulässige Maximalgewicht für die Beförderung eines Tieres in der Kabine (SSR Code PETC) wird nämlich von 6 kg
auf 8 kg (max. Abmaße 55 x 40 x 20 cm) erhöht. Allerdings muss die Transportbox, die übrigens wasserdicht, luftdurchlässig sowie
verschließbar sein muss, unter dem Sitz verstaut werden. Für den Passagier ersetzt sie dann die kleine Tasche. Tina Nitsche (/Quelle Condor)